Einstellung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen (BbS) in Niedersachsen

 

Zur Erteilung des fachpraktischen Unterrichts werden eingestellt:
Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis (Laufbahn des gehobenen Dienstes).
Lehrkräfte für Fachpraxis werden dafür eingestellt und ausgebildet, fachpraktischen Unterricht bzw. Unterricht in bestimmten Lerngebieten im jeweiligen Berufsfeld zu erteilen und bei Demonstrationsunterricht, Schülerversuchen und Übungen mitzuwirken.

Voraussetzung für die Einstellung sind u.a.:

  • der Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand,

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung und

  • der Abschluss einer mind. 3-semestrigen geeigneten Fachschulausbildung oder eine geeignete Meisterprüfung und

  • danach eine mind. 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit.

Zurzeit wird die Modifizierung der Ausbildung der Fachpraxislehrkräfte vorbereitet. Anstelle der Ableistung eines 1½-jährigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist eine 2½-jährige berufsbegleitende pädagogische Qualifizierungs­maßnahme geplant. Die Qualifizierungs­maßnahme soll im Rahmen eines Beamten­verhältnisses auf Probe durchgeführt werden.

Bis zur entsprechenden Änderung des § 3 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahn­verordnung erfolgt zunächst eine Einstellung im Angestellten­verhältnis. Es ist vorgesehen, die im Rahmen des Angestellten­verhältnisses absolvierte Qualifizierungs­maßnahme anzurechnen.

Einstellungen nehmen die Landesschulbehörden vor.
Eine Ausnahmen stellen die ProReKo-Schulen dar.


Quelle (Auszüge):

http://www.mk.niedersachsen.de
http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C1881691_N708823_L20_D0_I579,00.html

Stand 02.2004