Einstellung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen (BbS) in Niedersachsen
Zur Erteilung des fachpraktischen Unterrichts werden eingestellt:
Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis (Laufbahn des gehobenen Dienstes).
Lehrkräfte für Fachpraxis werden dafür eingestellt und ausgebildet, fachpraktischen Unterricht bzw. Unterricht in bestimmten Lerngebieten im jeweiligen Berufsfeld zu erteilen und bei
Demonstrationsunterricht, Schülerversuchen und Übungen mitzuwirken.
Voraussetzung für die Einstellung sind u.a.:
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der Realschulabschluss oder ein entsprechender Bildungsstand,
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eine abgeschlossene Berufsausbildung und
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der Abschluss einer mind. 3-semestrigen geeigneten Fachschulausbildung oder eine geeignete Meisterprüfung und
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danach eine mind. 2-jährige hauptberufliche Tätigkeit.
Zurzeit wird die Modifizierung der Ausbildung der Fachpraxislehrkräfte vorbereitet. Anstelle der Ableistung eines 1½-jährigen Vorbereitungsdienstes im Beamtenverhältnis auf Widerruf ist eine
2½-jährige berufsbegleitende pädagogische Qualifizierungsmaßnahme geplant. Die Qualifizierungsmaßnahme soll im Rahmen eines Beamtenverhältnisses auf Probe
durchgeführt werden.
Bis zur entsprechenden Änderung des § 3 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung erfolgt zunächst eine Einstellung im Angestelltenverhältnis. Es ist vorgesehen,
die im Rahmen des Angestelltenverhältnisses absolvierte Qualifizierungsmaßnahme anzurechnen.
Einstellungen nehmen die Landesschulbehörden vor.
Eine Ausnahmen stellen die ProReKo-Schulen dar.
Quelle (Auszüge):
http://www.mk.niedersachsen.de
http://www.mk.niedersachsen.de/master/0,,C1881691_N708823_L20_D0_I579,00.html
Stand 02.2004
